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Rechtsanwalt Strafrecht Halle

Fachanwalt für Strafrecht Halle - Strafverteidiger Halle

Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Diese Situation gilt gleichermaßen für den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige - insbesondere wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt.

Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Denn einige der entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.

Wenn sie rechtzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger einschalten, kann dieser oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden - oder zumindest eine geringere Sanktion erreichen. Statistisch belegt ist darüber hinaus, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer von Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft) verkürzt und im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.

Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen:
Kontaktieren Sie Ihren - Strafverteidiger in Halle - so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache.

Oder haben Sie einfach nur Fragen zum Strafrecht im Allgemeinen und der aktuellen Rechtsprechung hierzu, zum Ablauf eines Strafverfahrens oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens, zu den Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat oder auch zu einem erlassenen Strafbefehl? Auch hier steht Ihnen Ihr - Strafverteidiger in Halle - sehr gern zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie in folgenden Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts:

  • Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Jugendstrafsachen
  • Steuerstrafsachen
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Sexualstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
  • Revisionen in Strafsachen