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Der Hausbau oder Kauf eines schlüsselfertigen Objekts gehört für die meisten Menschen nicht nur zu den größten finanziellen Herausforderungen, sondern bringt diese mitunter auch psychisch an die Grenzen der Belastbarkeit, wenn sich Baufortschritt oder Qualität des Ergebnisses nicht so entwickeln, wie ursprünglich vereinbart. Daraus entwickeln sich in Folge immer wieder Probleme, die sich bei rechtzeitiger Beratung oft bereits im Keim hätten ersticken lassen. Hier ist fundierter juristischer Rat unbedingt erforderlich.

Im Bereich des Baurechts unterstützen wir sämtliche Bereiche des Bauvertragsrechts. Dazu gehören insbesondere die Vergütung, Nachträge nach BGB und VOB/B, Bauinsolvenz, Bauzeitenstörungen, Abnahme, Mängelhaftung nach BGB und VOB/B.

Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten im Architekten- und Ingenieurvertragsrecht. Dazu gehören insbesondere auch die Honorare der Architekten und Ingenieure sowie deren Haftung.

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

  • Zivilrecht im Zusammenhang mit dem Bau
  • Bauvertrag
  • Bauträgervertrag
  • Bauprozess
  • Beweissicherungsverfahren
  • Grundeigentum
  • Nachbarrecht
  • Werkvertrag zum Bauvorhaben
  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Gewährleistung
  • Architektenrecht

Zivilrecht ist ein breites Feld im menschlichen Miteinander - und das ist der entscheidende Unterschied zu öffentlichem Recht und Strafrecht. Das Zivilrecht regelt die juristischen Beziehungen zwischen gleichgestellten Subjekten, den natürlichen und den juristischen Personen. Die Bezeichnungen Zivilrecht oder Bürgerliches Recht werden im Sprachgebrauch oft synonym verwendet mit dem Begriff Privatrecht, auch wenn sich diese Begriffe nicht 1:1 decken.

Die Grundlage für das allgemeine Zivilrecht in Deutschland bildet das BGB - das Bürgerliche Gesetzbuch. Abgrenzung zum öffentlichen Recht: Hier tritt eine Seite mit Hoheitsgewalt und in Ausübung dieser Hoheitsgewalt auf.

Im Zivilrecht geht es um die Freiheit des Willens, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten - oder auch nicht. Durch eine Vielzahl von tatsächlichen Gegebenheiten kann diese Freiheit jedoch auch eingeschränkt sein. Diese Freiheit prägt aber unabhängig davon das Zivilrecht, denn sie lässt eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zu. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag.

Sobald ein Streit entsteht, geht es im Zivilrecht meist um die Frage: Wer will was von wem und woraus (Rechtsgrund). Und genau hier beginnt die beratende und vertretende Tätigkeit unserer Kanzlei.

Typische Bereiche des Zivilrechts:

  • Personenrecht
  • Schuldrecht
  • Sachenrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Wirtschaftsprivatrecht
  • Arbeitsrecht
  • Handelsrecht
  • Mietrecht
  • Vertragsrecht

Recht zu haben und Recht durchzusetzen sind leider oft ‚zwei Paar Schuhe'. Selbst wenn Sie einen Titel vor Gericht haben erwirken können, bestehen oft weitere Risiken bezüglich der Realisierung Ihrer Forderungen. Das Vorgehen nach ‚Schema F', wie es leider immer wieder von einigen Inkassounternehmen angewandt wird, ist nicht immer zielführend.

Da es keine festen Regeln gibt, welche Vollstreckungsmaßnahmen und -verfahren die vermeintlich besten sind, ist umso mehr Erfahrung gefragt, die Ihnen nur ein Rechtsanwalt bieten kann. In unserer Kanzlei legen wir Wert auf einen individuellen Forderungseinzug. Je nach Informationsstand über den Schuldner kommen verschiedene Verfahren in Betracht.

Die reine Zwangsvollstreckung über den Gerichtsvollzieher ist oft nicht optimal geeignet, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, denn dessen Bearbeitung dauert mitunter Monate. Speziell bei Schuldner-Firmen kann dieser lange Zeitraum zum Forderungsausfall führen, wenn zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt wurde. Der reine Zwangsvollstreckungsauftrag greift nur, wenn keine weiteren Informationen über den Schuldner vorliegen.

Die Forderungspfändung ist interessant, wenn die Schuldner Unternehmen sind. Ist ein Kunde oder Auftraggeber des Schuldners bekannt, so kann man die Forderung der Schuldnerfirma direkt bei diesem Geschäftspartner pfänden. Ebenfalls interessant ist die Pfändung eines Bankkontos des Schuldners. Zur Beschleunigung des Verfahrens, kann bei dem Amtsgericht ein vorläufiges Zahlungsverbot erwirkt werden. Dies bedeutet, der Drittschuldner (Bank des Schuldners) darf bis zum Erlass des Pfändungsbeschlusses nicht mehr an den Schuldner zahlen. Ein solches Zahlungsverbot wirkt bei Schuldnerfirmen oft Wunder, da diese auch keine Löhne mehr auszahlen können, bis Ihre Forderung bedient wurde.

Auch die Pfändung von Arbeitslohn verspricht oftmals Erfolg.

Wir engagieren uns für die Beitreibung Ihrer Forderungen:

  • Bundesweiter Forderungseinzug
  • Schuldnerermittlung (auch in Kooperation mit Detekteien)
  • Schuldnerermittlung über führende Datenbanken
  • durch kostengünstige Pauschalen
  • durch Verhandlung von Ratenzahlungen
  • weit reichende Erfahrungen mit internationalem Kaufrecht
  • durch Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel
  • in Insolvenzverfahren
  • durch Vertretung in Gläubigerversammlungen
Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten bedürfen strittige Auffassungen über Sachverhalte der juristischen Klärung.

Häufige Fragestellungen, die einen juristischen Beistand erfordern, reichen vom Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu Fragen, wann eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vorliegt. Insbesondere, wenn es beispielsweise um eine Trunkenheitsfahrt geht, sollte sich kein Beschuldigter ohne Rechtsbeistand äußern.

Fordern Sie Ihr gutes Recht ein

Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt - mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe. Das forcierte Auftreten der Versicherung soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung auch bezahlen müsste, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Dazu gehören beispielsweise eventuelle Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren, um nur einige zu nennen.

Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Schadensersatzforderung
  • Forderungen aus Versicherungsverträgen
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
    • Geschwindigkeitsverstöße
    • Abstandsdelikte
    • Rotlichtverstöße
    • Fahrzeugmängel
    • Fahrzeug-Betriebserlaubnis
    • Alkoholfahrt
    • Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
  • Verkehrsstrafrecht
    • Unfallflucht
    • Gefährdung des Straßenverkehrs
    • Nötigung
    • Eingriff in den Straßenverkehr
    • Körperverletzung
    • Trunkenheit
  • Verkehrsverwaltungsrecht
    • Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)

Fachanwalt für Strafrecht Halle - Strafverteidiger Halle

Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Diese Situation gilt gleichermaßen für den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige - insbesondere wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt.

Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Denn einige der entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.

Wenn sie rechtzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger einschalten, kann dieser oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden - oder zumindest eine geringere Sanktion erreichen. Statistisch belegt ist darüber hinaus, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer von Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft) verkürzt und im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.

Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen:
Kontaktieren Sie Ihren - Strafverteidiger in Halle - so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache.

Oder haben Sie einfach nur Fragen zum Strafrecht im Allgemeinen und der aktuellen Rechtsprechung hierzu, zum Ablauf eines Strafverfahrens oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens, zu den Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat oder auch zu einem erlassenen Strafbefehl? Auch hier steht Ihnen Ihr - Strafverteidiger in Halle - sehr gern zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie in folgenden Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts:

  • Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Jugendstrafsachen
  • Steuerstrafsachen
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Sexualstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
  • Revisionen in Strafsachen